Neben insularem Bemühen zu klimafreundlichen Maßnahmen auf Sylt sind Anpassungsmaßnahmen im Bereich des Küstenschutzes über den hergebrachten konservativen Küstenschutz hinaus angebracht und unabdingbar. Ich plädiere also dafür, Dünen wandern zu lassen.
Es ist festzustellen, dass wirksame Maßnahmen zur Einhaltung des vereinbarten Klimaziels von 1,5 Grad unabdingbar sind.
Auch wenn Ziele zur Abwehr des Klimawandels eingehalten würden, ist der unaufhaltsame Anstieg des Meeresspiegels schon heute eingeleitet.
Ich mag mir die Auswirkungen nicht vorstellen, gingen wir über einen Anstieg von 2 Grad Erderwärmung hinaus, was ich befürchte.
Für die Insel Sylt heißt das, dass die bedrohlichen und zerstörerischen Auswirkungen von Sturmfluten im Norderwatt zunehmen werden. Höhere Wasserstände werden sich auch im Süderwatt negativ auswirken.
Flächenhafter Küstenschutz ist die Sicherung der Wattgebiete gegen die Gefahr des Abtragens der Wattflächen sowie die Vertiefung der Wattrinnen und Wattströme. So heißt es im Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein bei §64(13).
Maßnahmen zur Vermeidung der Muschelfischerei im Norderwatt waren in jüngster Vergangenheit also notwendig, um dort eine Beruhigung und Festigung des Meeresbodens zu erreichen.
Zur weiteren Sicherung der Wattgebiete und der Küstenabschnitte auf der Ostseite der Insel sehe ich es als notwendig an, ausgesuchte Dünen wandern zu lassen. Deren Sand wird sich im Watt und an dessen Küste verteilen und so zum Bsp. zur Sicherung der Straße nach List, der Blidselbucht und zur Sicherung der Steilküste vor Keitum und zum Aufwachsen des Wattbodens beitragen.