Das „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) ist eine Zusammenfassung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem einheitlichen Regelwerk. Es wurde 2020 erstmals eingeführt und die letzte Novelle wurde am 08.09.2023 vom Bundestag beschlossen.
Dieses Gesetz regelt wichtige Aspekte rund um die Energieeffiziens von Gebäuden an sich und von der in Gebäuden verwendeten Heiztechnik. So wurde z.B. die als Heizungsgesetz in 2023 viel diskutierte 65%-Regel über dieses Gesetz eingeführt.
Da das GEG sich derzeit in einem dynamischen Entwicklungsprozess befindet und sehr viele Aspekte rund um die Gebäude-Effiziens geregelt werden, sei an dieser Stelle auf einige Seiten verwiesen, die den jeweils aktuellen Stand wiedergeben:
Seite des Ökozentrum NRW zum GEG
Infoportal GEG des Bundesinstitutes für Stadt- und Raumforschung