Wärmeplanung

Diese Seite bildet den Stand der Wärmeplanung auf der gesamten Insel ab und wird kontinuierlich um grundlegende Informationen ergänzt.
Die Planungsstände für die Gemeinde Sylt sowie das Amt Landschaft Sylt sind im Folgenden kurz dargestellt:

Die Gemeinde Sylt ist laut §7 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (Novellierung 17.12.2021) bis Ende 2024 zur Erstellung eines sogenannten „kommunalen Wärmeplanes“ verpflichtet gewesen. Der Wärmeplan wurde am 21.11.2024 von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt einstimmig beschlossen. Damit ist die Gemeinde Sylt eine der ersten Gemeinden in Schleswig-Holstein und somit auch unter den ersten in Deutschland. Eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit fand am 22.11.2024 statt. Die Vorträge wurden aufgezeichnet und können über die Seite oben abgerufen werden. Zudem wurde die oben genannte Seite kontinuierlich um wichtige Informationen ergänzt.

Der Wärmeplan Gemeinde Sylt kann hier abgerufen werden.

Amt Landschaft Sylt

Die 4 Gemeinden des Amt Landschaft Sylt (List auf Sylt, Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum) wurden erst mit Inkrafttreten des novellierten Energiewende und Klimaschutzgesetztes Schleswig-Holstein in 2025 zur Wärmeplanung verpflichtet. Von allen 4 Gemeinden wurde aber die freiwillige Erstellung eines Wärmeplanes schon vor dieser Verpflichtung beschlossen, mit dem Ziel gesamtinsular Wärmeplanungen vorliegen zu haben. Für die Erstellung des Planes konnte eine Bundesförderung eingeworben werden. Die Arbeiten zur Erstellung wurden im September 2024 gestartet. Ab dem 02.03.2026 liegt der Entwurf der Wärmeplanung des Amt Landschaft Sylt nun öffentlich aus unter Öffentliche Bekanntmachungen Amt Landschaft Sylt

Am 19.03.2026 um 19.30 Uhr wird der Wärmeplan Amt Landschaft Sylt in einer Videokonferenz vorgestellt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Nach Ende der Auslegungsphase erhält jede der amtsangehörigen Gemeinden einen einzelnen Bericht. Bis dahin sind alle Gemeinden in einem gemeinsamen Bericht zusammengefasst. Zur Orientierung hier die Auflistung der wichtigsten Kapitel – fett markierte Kapitel sind für alle amtsangehörigen Gemeinden gültig:

  • Zusammenfassung – Kapitel I, ab Seite 10
  • Einleitung – Kapitel II, ab Seite 16
  • List auf Sylt – Kapitel III, ab Seite 23
  • Kampen (Sylt) – Kapitel IV, ab Seite 80
  • Wenningstedt-Braderup (Sylt) – Kapitel V, ab Seite 140
  • Hörnum (Sylt) – Kapitel VI, ab Seite 203
  • Gesamtinsulare Wärmewendestrategie – Kapitel VII, ab Seite 262.