Wärmeplanung

Diese Seite ist noch in Arbeit und soll zukünftig um grundlegende Informationen zur Wärmeplanung ergänzt werden.
Um schon einmal einen Überblick über die Planungen auf Sylt zu geben, sind hier einmal die Planungsstände für die Gemeinde Sylt sowie das Amt Landschaft Sylt kurz dargestellt.

Die Gemeinde Sylt ist laut §7 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (Novellierung 17.12.2021) zur Erstellung eines sogenannten „kommunalen Wärme-Kälte-Planes“ verpflichtet. Detailliertere Informationen zu dieser Wärme-Kälte-Planung finden Sie hier.

Die 4 Gemeinden des Amt Landschaft Sylt (List, Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum) sind nicht gesetzlich zur Wärmeplanung verpflichtet. Von allen 4 Gemeinden wurde aber die freiwillige Erstellung eines Wärmeplanes beschlossen, mit dem Ziel gesamtinsular Wärmeplanungen vorliegen zu haben. Die Wärmeplanung für die amtsangehörigen Gemeinden ist abhängig von der Bundesförderung der Wärmeplanung und damit Stand Anfang 2024 noch nicht durchführbar.