Wärmeplanung

Diese Seite bildet den Stand der Wärmeplanung auf der gesamten Insel ab und wird kontinuierlich um grundlegende Informationen ergänzt.
Die Planungsstände für die Gemeinde Sylt sowie das Amt Landschaft Sylt sind im Folgenden kurz dargestellt:

Die Gemeinde Sylt ist laut §7 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (Novellierung 17.12.2021) bis Ende 2024 zur Erstellung eines sogenannten „kommunalen Wärmeplanes“ verpflichtet. Der Plan befindet sich Stand Oktober 2024 in der Endphase der Bearbeitung. Er soll ab November 2024 in den zuständigen politischen Gremien beraten werden. Eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit findet am 22.11.2024 statt.

Die 4 Gemeinden des Amt Landschaft Sylt (List, Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum) sind Stand Oktober 2024 noch nicht gesetzlich zur Wärmeplanung verpflichtet. Eine Verpflichtung wird erst mit Inkrafttreten des novellierten Energiewende und Klimaschutzgesetztes Schleswig-Holstein etwa Anfang 2025 kommen. Von allen 4 Gemeinden wurde aber die freiwillige Erstellung eines Wärmeplanes beschlossen, mit dem Ziel gesamtinsular Wärmeplanungen vorliegen zu haben. Für die Erstellung des Planes konnte eine Bundesförderung eingeworben werden. Die Arbeiten zur Erstellung wurden im September 2024 gestartet.